Was bei einer Due Diligence geprüft wird
Eine vollständige Due Diligence umfasst mehrere Prüfbereiche, die parallel von Spezialisten bearbeitet werden. In KMU-Transaktionen werden diese oft zusammengefasst oder priorisiert, aber alle relevanten Bereiche sollten zumindest überblicksartig behandelt werden.
Finanzielle Due Diligence (Financial DD)
- Analyse der letzten 3–5 Jahresabschlüsse (Bilanz, GuV, Anhang)
- Prüfung des EBITDA auf Nachhaltigkeit — Bereinigung einmaliger Posten
- Cashflow-Analyse und Working-Capital-Entwicklung
- Offene Verbindlichkeiten, Rückstellungen, latente Steuern
- Investitionsplanung und CapEx-Bedarf
Rechtliche Due Diligence (Legal DD)
- Gesellschaftsstruktur, Gesellschafterverträge, Satzung
- Bestehende Verträge: Kunden, Lieferanten, Miet- und Leasingverträge
- Laufende oder drohende Rechtsstreitigkeiten
- Patente, Schutzrechte, Lizenzen
- Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen, Kündigungsrisiken
Operative Due Diligence (Operational DD)
- Geschäftsmodell, Marktposition, Wettbewerbssituation
- Kundenbasis — Klumpenrisiken (einzelne Kunden mit >20 % Umsatzanteil)
- Lieferantenabhängigkeiten
- Mitarbeiterstruktur, Schlüsselpersonen, Fluktuation
- Prozesse, IT-Systeme, Qualitätssicherung
Typischer Ablauf einer Due Diligence
Phase 1 — Vorbereitung (2–4 Wochen):
NDA unterzeichnet, Letter of Intent vorliegt. Verkäufer bereitet Datenraum vor (physisch oder digital). Käufer benennt sein DD-Team (Steuerberater, Anwalt, ggf. Berater).
Phase 2 — Dokumentenprüfung (3–6 Wochen):
Käufer-Team sichtet alle bereitgestellten Unterlagen. Offene Fragen werden in sogenannten "Q&A"-Listen gesammelt und schriftlich an den Verkäufer übermittelt.
Phase 3 — Management-Gespräche (1–2 Wochen):
Käufer trifft Geschäftsführung, oft auch Führungskräfte. Strategische Fragen, operative Details, Wachstumspotenziale werden besprochen.
Phase 4 — DD-Bericht und Kaufpreisanpassung:
Alle Befunde werden im Due-Diligence-Report zusammengefasst. Wesentliche Risiken ("Red Flags") können zur Kaufpreisanpassung oder zu Garantieforderungen führen.
Was Verkäufer vorbereiten müssen
Verkäufer, die gut vorbereitet in eine DD gehen, haben einen entscheidenden Vorteil: Sie wirken professionell, verkürzen den Prozess und vermeiden Kaufpreisabschläge durch späte oder unvollständige Offenlegung.
Checkliste für Verkäufer:
- Jahresabschlüsse der letzten 3–5 Jahre vollständig und testiert
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) aktuell
- Alle wesentlichen Verträge vollständig und unterschrieben
- Gesellschaftsvertrag aktuell und notariell beglaubigt
- Arbeitsverträge der Schlüsselpersonen dokumentiert
- Laufende Rechtsstreitigkeiten transparent kommuniziert
- Bereinigten EBITDA eigenständig berechnet und begründet
Besonders wichtig: Keine Überraschungen. Was der Käufer später in der DD selbst entdeckt, kostet mehr Vertrauen und Kaufpreis als eine frühzeitige, proaktive Offenlegung.
Eine Due Diligence ist kein Misstrauensvotum. Sie ist Standard bei jeder seriösen Transaktion. Wer als Verkäufer entspannt und vorbereitet durch diesen Prozess geht, signalisiert Reife und erhöht die Chance auf einen fairen Abschluss.